Kinder und Jugendliche

Der Zeitpunkt für den individuell günstigsten Behandlungsbeginn richtet sich nach Ausprägung der Fehlstellung, Alter des Patienten (noch zu erwartendes körperliches Wachstum) und Entwicklung des Gebisses (Anzahl der bleibenden Zähne). Daher kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, schon im Alter von ca. 4 Jahren eine kieferorthopädische Frühprophylaxe durchzuführen, während bei anderen Kindern auf den Durchbruch aller bleibenden Zähne gewartet wird. Üblicherweise zeigt sich der kieferorthopädische Behandlungsbedarf im Alter von 8 bis 12 Jahren

Frühprophylaxe (ab ca. 4. Lebensjahr)

Mit Hilfe der Frühprophylaxe können wir die kleinen Patienten bei der Abgewöhnung zahnschädlicher Angewohnheiten wie z.B. dem Daumenlutschen, Zungenpressen oder Lippensaugen unterstützen. Diese Angewohnheiten können auf Dauer schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen verursachen. Bei rechtzeitiger Abgewöhnung ist es nicht selten, dass sich die Fehlstellung vollständig zurückbildet, zumindest jedoch wird sie stark abgeschwächt. Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit weiteren Spezialisten, wie z.B. Logopäden und Physiotherapeuten zusammen.

Frühbehandlung (ab ca. 6. – 8. Lebensjahr)

Das Ziel einer kieferorthopädischen Frühbehandlung besteht darin, bei jüngeren Kindern mit ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, die eine normale Gebissentwicklung erschweren, mit relativ geringem Behandlungsaufwand eine spätere Zahnspangenbehandlung zu vermeiden oder deutlich zu erleichtern. In einer Behandlungszeit von ca. 1,5 – 2 Jahren wird die Fehlstellung so korrigiert, dass sich das Gebiss im Verlauf des weiteren körperlichen Wachstums gut entwickeln kann. Es stehen verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung. Welche für Ihr Kind die am besten geeignete Alternative ist, erläutern wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Behandlung im Wechselgebiss (ab ca. 10. – 12. Lebensjahr)

Die Zeit des Zahnwechsels vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss geht mit einem intensiven körperlichen Wachstum einher. Diese Entwicklungsphase des Gebisses bietet optimale Voraussetzungen für Zahnbewegungen und die Möglichkeit einer dauerhaften Harmonisierung der Position der Gesichtsknochen und Weichteilstrukturen. Mit herausnehmbaren und / oder festsitzenden Zahnspangen werden also nicht nur schiefe Zähne begradigt, sondern es wird auch - im Rahmen des Machbaren - die Gesichtsästhetik positiv beeinflusst, wie z. B. ein fliehendes Kinn korrigiert.

Nach Auswertung der Diagnostik , vor dem Start der eigentlichen Zahnspangenbehandlung, wird die individuelle Therapieplanung ausführlich mit Eltern und Patienten besprochen, so dass die Maßnahmen optimal auf die Zahnfehlstellung und auf die Wünsche unserer Patienten abgestimmt sind. Durchschnittlich beträgt die Dauer einer Behandlung, die in dieser Entwicklungsphase durchgeführt wird, 3 – 4 Jahre.

Behandlung im bleibenden Gebiss (ab ca. 14.Lebensjahr)

Wenn bei Jugendlichen alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, ist das Wachstum der Gesichtsknochen weitgehend abgeschlossen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt einer kieferorthopädischen Behandlung zu diesem Zeitpunkt primär auf der Korrektur von Zahnfehlstellungen, weniger auf der Steuerung des Gesichtswachstums. Die Behandlungsdauer beträgt ca. 3 – 4 Jahre.

Meistens werden die Zahnkorrekturen im bleibenden Gebiss mit einer festen Zahnspange durchgeführt. Sie kann die Zähne gezielt in alle Richtungen bewegen und in der geplanten Zeit ein optimales Ergebnis erzielen. Die feste Zahnspange ist normalerweise silberfarben. Als Alternative dazu bieten wir auch zahnfarbene feste Spangen (siehe Unsichtbare Behandlung) oder je nach Zahnfehlstellung auch durchsichtige Kunststoffschienen (siehe Invisalign) an. Nach Auswertung der Diagnostik, vor dem Start der eigentlichen Zahnspangenbehandlung, wird die individuelle Therapieplanung ausführlich mit Eltern und Patienten besprochen,

Wir möchten den Jugendlichen eine Behandlung anbieten, die zu ihnen passt!